DMCA Copyright Policy

Automatisch aus dem Englischen übersetzt.

The Digital Weekly respektiert die geistigen Eigentumsrechte anderer und erwartet von den Nutzern, dass sie dasselbe tun. Diese Richtlinie beschreibt, wie Urheberrechtsinhaber die Entfernung von angeblich verletzenden Inhalten gemäß dem United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA, 17 U.S.C. § 512) und analogen Gesetzen in anderen Rechtsordnungen beantragen können.

Bezeichneter Copyright Agent

Für DMCA-Mitteilungen und Gegenbenachrichtigungen wenden Sie sich an unseren benannten Agenten:

Copyright Agent – The Digital Weekly
E-Mail: dmca@thedigitalweekly.com
Postanschrift: auf Anfrage über legal@thedigitalweekly.com
Betreffzeile: DMCA-Mitteilung oder DMCA-Gegenmeldung)

Unser benannter Agent ist beim United States Copyright Office unter dem DMCA Online-Verzeichnis registriert.

Was ist ein Verstoß

Urheberrechtsverletzung tritt auf, wenn urheberrechtlich geschütztes Material in einer Weise verwendet wird, die über die dem Benutzer gewährten Rechte hinausgeht (keine Lizenz, keine faire Nutzung, keine gesetzliche Ausnahme). Gemeinsame Beispiele für eine Publikation wie unsere:

  • Wiederveröffentlichung eines Artikels aus einer anderen Publikation vollständig ohne Erlaubnis
  • Verwendung eines Fotos ohne Lizenz des Fotografen oder der Fotoagentur
  • Einbetten eines Videos, dass der Einbetter keine Rechte zur Weiterverteilung hat
  • Mehr als Fair-Use-Limits ohne Erlaubnis angeben

Faire Nutzung (US) und faires Handeln (UK / Commonwealth) erlauben begrenzte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Stipendium und Forschung. Die Bestimmung der fairen Verwendung ist faktenspezifisch und erfordert folgende Aspekte:

  1. Zweck und Charakter der Nutzung (kommerziell vs. gemeinnützige, transformativ vs. reines Kopieren)
  2. Die Art des urheberrechtlich geschützten Werks
  3. Menge und Substantialität der verwendeten Portion
  4. Die Auswirkungen auf den potenziellen Markt für die Arbeit

Substanzielle redaktionelle kommentare und kritik, die kurze auszüge enthalten, sind in der regel fair use. Routine Wiederveröffentlichung von Artikeln ist in der Regel nicht.

Wie man eine Takedown-Benachrichtigung einreicht

Um eine gültige DMCA-Benachrichtigung einzureichen, senden Sie eine E-Mail an dmca@thedigitalweekly.com mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Identifizierung des urheberrechtlich geschützten Werks behauptet, verletzt worden zu sein (Titel, ursprüngliche URL, Registrierungsnummer, falls registriert, Beschreibung)
  2. Identifizierung des angeblich rechtsverletzenden Materials — die genaue(n) URL(s) auf unserer Website, auf der das Material erscheint
  3. Ihre KontaktinformationenVollständiger rechtlicher Name, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  4. Eine Erklärung des guten Glaubens:Ich habe einen guten Glauben, dass die Verwendung des Materials in der beschwerten Weise nicht vom Urheberrechtsinhaber, seinem Agenten oder dem Gesetz autorisiert ist.
  5. Eine Erklärung unter Strafe des Meineids:Die Informationen in dieser Mitteilung sind korrekt, und unter Androhung von Meineid bin ich der Urheberrechtsinhaber oder befugt, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln.
  6. Ihre physische oder elektronische Signatur (der vollständige Name in einer E-Mail ist als elektronische Signatur akzeptabel)

Unvollständige Mitteilungen können abgelehnt oder verzögert werden. Falschdarstellungen in einer DMCA-Mitteilung unterliegen der gesetzlichen Haftung nach 17 U.S.C. § 512 (f); Ein Urheberrechtsinhaber, der wissentlich falsch darstellt, dass Material verletzt, kann für Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung der falsch entfernten Inhalte.

Was passiert, nachdem wir Ihre Benachrichtigung erhalten haben

  1. Empfangsbestätigung innerhalb von 24-48 Stunden
  2. Erste Überprüfung Vollständigkeit — unvollständige Mitteilungen führen zu einer Anforderung der fehlenden Informationen
  3. Entfernen oder Deaktivieren des angeblich rechtsverletzenden Materials, wenn die Mitteilung im Gesicht gültig erscheint (in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen nach vollständiger Kündigung)
  4. Benachrichtigung des Nutzers wer das Material (falls zutreffend) gepostet hat, mit einer Kopie der Takedown-Mitteilung
  5. Dokumentation des Takedowns in unseren Aufzeichnungen wie gesetzlich vorgeschrieben

Wir urteilen in der Regel nicht im Voraus über die rechtlichen Verdienste – wir handeln nach gültigen Mitteilungen und lassen die Parteien den zugrunde liegenden Streit beilegen. Der Benutzer, der das Material eingestellt hat, hat das Recht, eine Gegenmitteilung einzureichen (siehe unten).

Gegenmeldung

Wenn Sie glauben, dass Material auf unserer Website versehentlich entfernt wurde, können Sie eine Gegenmeldung einreichen. Senden Sie dmca@thedigitalweekly.com mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Identifizierung des entfernten Materials und die URL, wo sie vor dem Entfernen erschienen ist
  2. Eine Erklärung unter Strafe des Meineids:Ich habe einen guten Glauben, dass das Material aufgrund von Fehlern oder Fehlidentifikation entfernt oder deaktiviert wurde.
  3. Ihre Kontaktinformationen: vollständiger rechtlicher Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail
  4. Zustimmung zur Zuständigkeit:Ich stimme der gerichtsbarkeit des bundesbezirksgerichts für den gerichtsbezirk zu, in dem sich meine adresse befindet, oder, wenn außerhalb der vereinigten staaten, dem bundesbezirk, in dem the digital weekly gefunden werden kann, und akzeptiere die zustellung des prozesses von der person, die den takedown-bescheid zur verfügung gestellt hat, oder einem agenten dieser person.
  5. Ihre physische oder elektronische Signatur

Nachdem wir eine gültige Gegenbenachrichtigung erhalten haben, leiten wir sie an die Partei weiter, die den Takedown eingereicht hat. Wenn die Takedown-Partei innerhalb von 10-14 Werktagen keine rechtlichen Schritte einleitet, stellen wir das entfernte Material in der Regel wieder her.

Wiederholte Verletzungsrichtlinien

Gemäß 17 U.S.C. § 512(i) kündigen wir die Konten von Nutzern, die wiederholt Rechtsverletzer sind. Wir führen Aufzeichnungen über Takedown-Benachrichtigungen und Gegenbenachrichtigungen und verwenden diese Aufzeichnungen, um Muster von Verstößen zu identifizieren.

Marken- und Publizitätsansprüche

Der DMCA deckt das Urheberrecht ab. Für Markenanliegen, Werberechtsfragen oder andere Angelegenheiten des geistigen Eigentums, Kontakt legal@thedigitalweekly.comDiese Ansprüche folgen unterschiedlichen Verfahren, und wir bewerten sie separat.

Für Nicht-US-Urheberrechtsfragen

Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, erfüllen wir gültige Takedown-Anfragen unter analogen Regelungen:

  • EU Copyright Richtlinie (Richtlinie 2019/790)
  • UK Copyright, Designs and Patents Act 1988
  • Kanada Copyright Act
  • Australien Copyright Act 1968
  • Andere anwendbare nationale Urheberrechtsgesetze

Senden Sie gleichwertige Mitteilungen an dieselbe Adresse ()dmca@thedigitalweekly.com) mit Details, die den Anforderungen Ihres geltenden Rechts entsprechen.

Bad-faith-Anmeldungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Verarbeitung von Mitteilungen zu verweigern, die in böser Absicht eingereicht zu werden scheinen – zum Beispiel Versuche, kritischen Journalismus zu zensieren, Takedowns auf der Grundlage von Urheberrechtsbehauptungen über unkopierbares Material (Fakten, Ideen, öffentliche Werke) oder wiederholter Missbrauch des DMCA-Prozesses. Wir können Details von schlechten Nachrichten veröffentlichen und sie an Lumendatenbank.

Newsroom-Schutz

Der DMCA wird manchmal missbraucht, um Journalismus zu unterdrücken. Wir widersetzen uns Takedown-Anfragen, die offensichtliche Versuche einer redaktionellen Zensur sind, anstatt einer echten Durchsetzung des Urheberrechts. Wenn Sie ein Journalist oder eine Quelle sind und eine Takedown-Drohung im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung erhalten haben, wenden Sie sich an editors@thedigitalweekly.com.

Kontakt

DMCA-Meldungen und Gegenmeldungen: dmca@thedigitalweekly.com
Andere Fragen des geistigen Eigentums: legal@thedigitalweekly.com