Zugänglichkeitserklärung
Die Digital Weekly setzt sich für die Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzererfahrung für alle und wenden die relevanten Zugänglichkeitsstandards an, einschließlich WCAG 2.1 Level AA.
Unser Engagement
Wir glauben, dass zugänglicher Journalismus besserer Journalismus ist. Wenn wir für Bildschirmleser, Tastaturnavigation, Sehbehinderung und kognitive Belastung entwerfen, haben wir eine Website, die schneller, sauberer und einfacher zu bedienen ist für alle – nicht nur für Leser mit Behinderungen.
Zugänglichkeit ist keine Funktion, die wir einmal versenden und vergessen. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, der in jede redaktionelle und technische Entscheidung, die wir treffen, einfließt. Neue Artikel werden vor der Veröffentlichung auf einfache Sprache, Alttext und Überschriftenstruktur überprüft. Codeänderungen werden vor dem Zusammenführen anhand der WCAG-Kriterien überprüft. Wir behandeln Zugänglichkeits-Regressionen als Produktionsfehler, nicht als “nice-to-have” Backlog-Items.
Konformitätsstatus
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 definiert Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es definiert drei Konformitätsstufen: Level A, Level AA und Level AAA.
Das Digital Weekly ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA“Teilweise konform” bedeutet, dass einige Teile des Inhalts noch nicht vollständig dem Barrierefreiheitsstandard entsprechen. Wir arbeiten aktiv daran, alle Inhalte auf volle Übereinstimmung zu bringen, mit dem Ziel, bis Ende 2026 volles Level AA zu erreichen.
Maßnahmen, die wir ergreifen
The Digital Weekly ergreift folgende Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Tastaturnavigation Jedes interaktive Element auf der Website ist erreichbar und allein über die Tastatur bedienbar. Die Tab-Reihenfolge folgt der visuellen Lesereihenfolge. Skip-to-Content Link wird oben auf jeder Seite zur Verfügung gestellt.
- Bild Alttext Alle redaktionell bedeutsamen Bilder tragen deskriptive Alt-Attribute. Dekorative Bilder sind markiert
alt=""Bildschirmleser überspringen sie. Unser automatisiertes Audit (R30) füllte Alt-Text auf 1.306 Bildern in unserem Archiv aus. - Farbkontrast Körpertext erfüllt 4,5:1 Verhältnis gegen Hintergrund. Großer Text (18px+) trifft 3:1. Wir haben jede Farbkombination in unserem Designsystem gegen WebAIM Contrast Checker getestet.
- Semantisches HTML – Unsere Templates verwenden
header,nav,main,article,aside, undfooterLandmarken. Überschriften folgen der richtigen Hierarchie (eine H1 pro Seite, H2 für Abschnitte, H3 für Unterabschnitte). - ARIA-Etiketten – Icon-only Buttons (Share, Search, Theme Toggle)
aria-labelAttribute. Formularfelder sind mit ihren Labels verknüpft. Live Regionen kündigen dynamische Updates an. - Schwerpunktindikatoren Jedes interaktive Element zeigt einen sichtbaren Fokusring, wenn es über die Tastatur navigiert wird. Wir entfernen keine Standardfokusstile.
- Reduzierte Bewegung Wir respektieren die
prefers-reduced-motionMedienabfrage. Animationen und Übergänge sind für Leser deaktiviert, die eine reduzierte Bewegung anfordern. - Einfache Sprache Unsere redaktionellen Richtlinien bevorzugen aktive Stimme, kurze Sätze und konkrete Beispiele gegenüber abstraktem Jargon. Die R51 AI Article Brief-Funktion bietet eine TL; DR oben in jedem Artikel für Leser, die eine schnelle Zusammenfassung benötigen.
Assistierende Technologiekompatibilität
Das Digital Weekly ist so konzipiert, dass es mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist. Wir testen mindestens einen Screenreader von jeder wichtigen Plattform, bevor signifikante Vorlagenwechselschiffe ausgeliefert werden.
- VoiceOver (macOS, iOS, iPadOS) – Getestet auf Safari und Chrome
- NVDA (Windows) – Getestet auf Firefox und Edge
- JAWS (Windows) – Tested on Edge
- Talkback (Android) – Getestet auf Chrome
- Browser-Zoom bis zu 200% Content Reflows; kein horizontales Scrollen erforderlich
- Spracherkennungssoftware Alle interaktiven Elemente haben zugängliche Namen, die ihren sichtbaren Labels entsprechen
- Nur für Tastatur-Navigation Keine Maus oder Berührung erforderlich
- Hochkontrastmodus – Windows High Contrast und macOS Increase Contrast werden unterstützt
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen sind einige Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig zugänglich. Wir sind transparent darüber, was wir noch nicht festgelegt haben:
- Archivinhalte Etwa 8% unseres 3.646-Artikel-Archivs enthalten Bilder mit weniger als idealem Alttext oder fehlenden Bildunterschriften. Wir arbeiten systematisch nach Kategorien durch.
- Einbettungen von Drittanbietern Einige YouTube-, Twitter/X- und Instagram-Einbettungen, die wir in Artikel aufnehmen, entsprechen nicht vollständig den WCAG AA-Standards. Wir setzen uns mit diesen Plattformen für bessere Standardeinstellungen ein; In der Zwischenzeit geht jedem Embed eine Textzusammenfassung seiner wichtigsten Punkte voraus.
- PDF-Dokumente Einige ältere PDF-Dokumente, die mit Artikeln verknüpft sind, sind nicht vollständig für Bildschirmleser gekennzeichnet. Neue PDFs, die wir veröffentlichen, werden vor dem Upload markiert.
- Charts und Infografiken Einige Datenvisualisierungen in älteren Artikeln haben noch keine textbasierten Datentabellen. Neue Charts, die wir veröffentlichen, enthalten immer ein Textäquivalent.
- Abschnitt Bemerkungen – Die Kommentar-Thread-Struktur wurde geprüft, aber noch nicht vollständig für ARIA Live-Regionsankündigungen nachgerüstet.
Wenn Sie auf eine hier nicht aufgeführte Barriere stoßen, melden Sie dies bitte. Wir protokollieren jedes gemeldete Problem und priorisieren Korrekturen basierend auf den Auswirkungen des Benutzers.
Technische Spezifikationen
Die Digital Weekly basiert auf den folgenden Technologien, um mit der speziellen Kombination von Webbrowser und allen unterstützenden Technologien oder Plugins auf Ihrem Computer zu arbeiten:
- HTML5 mit richtigem semantischem Markup
- CSS3 mit progressiver Erweiterung
- JavaScript (die Website ist voll funktionsfähig ohne JavaScript; JavaScript fügt Verbesserungen wie glattes Scrollen und Theme-Umschalten hinzu)
- WAI-ARIA-Attribute, bei denen native HTML-Semantik zu kurz kommt
- SVG-Icons mit ordnungsgemäßen
aria-hiddenundaria-labelAttribute
Diese Technologien werden für die Übereinstimmung mit den verwendeten Zugänglichkeitsstandards verwendet.
Bewertungsansatz
The Digital Weekly bewertete die Zugänglichkeit dieser Website mit einem vielschichtigen Ansatz:
- Selbstbewertung gegen WCAG 2.1 AA Jede Vorlage + Komponente wird vor der Bereitstellung anhand der vier Prinzipien (Perceivable, Operaable, Understandable, Robust) überprüft.
- Automatisierte Tests – Wir laufen Axtkern auf jeder Seite Vorlage während CI. Wir führen auch Google Lighthouse Accessibility Audits monatlich durch.
- Manuelles Testen mit assistierender Technologie Unsere Redaktion nutzt VoiceOver und NVDA täglich. Jede signifikante Designänderung wird mit einem Bildschirmleser durchlaufen, bevor sie zusammengeführt wird.
- Externe Audits Wir beauftragen alle 12 Monate ein externes WCAG-Audit. Das letzte Audit, das in Q1 2026 abgeschlossen wurde.
- Leser-Feedback – Von Lesern gemeldete Probleme sind unser wertvollstes Signal. Wir antworten auf jeden Zugänglichkeitsbericht innerhalb von 5 Werktagen.
Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Zugänglichkeit von The Digital Weekly. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie auf Barrieren der Zugänglichkeit stoßen:
- E-Mail: accessibility@thedigitalweekly.com
- Kontaktformular: /Kontakt/
- Reaktionszeit: Unser Ziel ist es, innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren, oft schneller. Probleme, die das Lesen oder die kritische Websitefunktion blockieren, erhalten am selben Tag Aufmerksamkeit.
Bei der Meldung einer Barriere bitte Folgendes angeben:
- Die URL der Seite, auf der Sie auf die Barriere gestoßen sind
- Die unterstützende Technologie und Browser, die Sie verwenden (z. B. NVDA + Firefox, VoiceOver + Safari)
- Eine Beschreibung dessen, was nicht funktioniert hat und was Sie erwartet haben
- Ob das Problem Sie vollständig blockiert oder Sie einen Workaround gefunden haben
Formale Beschwerden
Wenn Sie mit unserer Antwort auf ein Problem der Zugänglichkeit nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, eine formelle Beschwerde einzureichen. In den Vereinigten Staaten wenden Sie sich an die Civil Rights Division des US-Justizministeriums. In der Europäischen Union wenden Sie sich an Ihre nationale Bürgerbeauftragte für Barrierefreiheit. Wir halten sowohl den Americans with Disabilities Act (ADA) als auch den European Accessibility Act ein.
Daten
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2026 erstellt und zuletzt am 26. Mai 2026 aktualisiert. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens jährlich oder wenn signifikante Verbesserungen der Zugänglichkeit erzielt werden.
Wenn Sie Fragen zu dieser Zugänglichkeitserklärung haben, kontaktieren Sie uns unter accessibility@thedigitalweekly.com oder Verwenden Sie unser Kontaktformular.